Infos für Zahnarztpraxen
Die ZAG-WL eG ist hat Verträge mit zwei ostwestfälischen Betriebskrankenkassen geschlossen. Diese Verträge sind zum 31.12.2024 von den Krankenkassen gekündigt worden. Die Abrechnungen der bis zum 31.12.2024 durchgeführten Behandlungen ist bis zum 31.03.2025 durch die ZA AG in Düsseldorf sichergestellt. Nach dem 31.03.2025 können keine Abrechnungen mehr entgegen genommen werden.
Wir haben bisher keine Anschlussvereinbarung nach Par. 140a SGB V schließen können und empfehlen Ihnen daher ab dem 1. Januar 2025 die teilnehmenden Patienten in die Kostenerstattung nach Par. 13 SGB V zu überführen. Dies ist wichtig, da die BZV-Versorgung mehr als 20 Jahre lang direkt mit den Krankenkassen durchgeführt wurde, und bei den beteiligten KZV'en daher bis auf Weiteres für diese Leistungen kein Budget verfügbar sein wird.